| Veranstaltung: | 95. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Antragsphase III – Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Magnus Erdmann, Jannes Hagemeier, Emma Söncksen (LSS, Stellv. LSS, SV-BBZ Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.01.2026, 22:15 |
A7: Überraschungstests sind Angstpädagogik – unangekündigte Leistungsnachweise verbieten
Antragstext
Das Landesschüler*innenparlament stellt fest, dass unangekündigte
Leistungsnachweise keine valide Lernstandserhebung darstellen.
Lernpsychologische Studien zeigen, dass nachhaltiges Lernen planbare
Wiederholung, Reflexion und Sicherheit erfordert. Überraschungstests hingegen
aktivieren Stressreaktionen, beeinträchtigen das Arbeitsgedächtnis und verzerren
Leistungsmessung massiv.
Daher fordert das Landesschüler*innenparlament ein verbindliches Verbot
unangekündigter Tests, Abfragen und Leistungsüberprüfungen.
Besonders betroffen sind Schüler*innen mit Angststörungen, ADHS, Depressionen
oder chronischen Erkrankungen. Ein Bildungssystem, das Angst bewusst als
pädagogisches Instrument einsetzt, verletzt seinen eigenen Förderauftrag.
Begründung
Unangekündigte Tests werden oft als „realitätsnah“ verteidigt. In Wahrheit sind sie nichts anderes als Angstinstrumente. Lernpsychologisch ist klar: Stress blockiert Denken, reduziert Abrufleistung und verzerrt Ergebnisse massiv.
Was hier geprüft wird, ist nicht Wissen, sondern Belastbarkeit unter Druck. Besonders betroffen sind Schüler*innen mit Angststörungen, ADHS, Depressionen oder chronischen Erkrankungen. Das ist keine pädagogische Neutralität – das ist strukturelle Benachteiligung.
Ein Bildungssystem, das Angst als Methode nutzt, hat seinen Förderauftrag aufgegeben.
Änderungsanträge
- Ä1 (Jannes Hagemeier (Stellv. LSS), Eingereicht)

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