| Veranstaltung: | 95. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Antragsphase III – Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Jannes Hagemeier, Emma Söncksen (Stellv. LSS, SV-BBZ Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 01.02.2026, 17:15 |
A16: Versetzung gefährdet: Schulgesetz muss nachsitzen
Antragstext
Das LSP möge beschließen
Der Vorstand der LSV BS SH wird beauftragt, dem LSP konkrete
Schulgesetzänderungen, sowie mögliche Änderungen dazugehöriger
Bildungsverordnungen und Erlasse des für Bildung zuständigen Ministeriums
vorzulegen und diese per Umlaufbeschluss vor dem nächsten LSP durch die
Delegierten des LSPs bestätigen zu lassen.
Begründung
Immer wieder richten sich Anträge an Änderungen des Schulgesetzes. Allerdings existieren keine konkreten Formulierungen. Dazu kommt, dass es eine Schulgesetznovelle geben wird. Wir als LSV BS SH können mit konkreten Änderungsvorschlägen dazu beitragen und das Schulgesetz mit unserem Input verändern. Dafür bedarf es der konsequenten Überprüfung und dem kritischen Hinterfragen des gesamten Schulgesetzes und aller dazugehörigen Bildungsverordnungen. Das kostet Zeit und ist ein umfassendes Unterfangen. Zur Untermauerung der konkreten Forderungen der LSV sollten diese als Beschluss des LSP bestätigt werden. Das nächste LSP ist allerdings zeitlich zu spät. Daher bleibt nur der Umlaufbeschluss!

Kommentare
Magnus Erdmann:
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass von Delegierten nicht verlangt werden kann, sich eine Vielzahl von Änderungen am Schulgesetz, an Verordnungen und Erlassen in kurzer Zeit umfassend zu erarbeiten, diese einzuordnen und anschließend verantwortungsvoll darüber abzustimmen.
Mal nicht davon gesprochen, was dies für einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für das Referat Inneres bedeuten würde.