| Veranstaltung: | 95. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Antragsphase III – Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Magnus Erdmann, Jannes Hagemeier, Emma Söncksen (LSS, Stellv. LSS, SV-BBZ Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.01.2026, 22:23 |
A13: Transparenz ist demokratische Mindestanforderung – schulische Entscheidungen offenlegen
Antragstext
Das Landesschüler*innenparlament stellt fest, dass schulische
Entscheidungsprozesse häufig intransparent, hierarchisch und ohne
nachvollziehbare Begründung erfolgen.
Schüler*innen sind betroffen, aber systematisch ausgeschlossen. Dies
widerspricht demokratischen Grundprinzipien und fördert Willkür.
Daher fordert das Landesschüler*innenparlament eine verbindliche
Transparenzpflicht für schulische Entscheidungen, inklusive Begründungspflicht,
Einsichtsrechten und Beteiligungsmöglichkeiten.
Demokratie endet nicht an der Klassenzimmertür.
Begründung
Schüler*innen sind von schulischen Entscheidungen betroffen – und gleichzeitig systematisch ausgeschlossen. Konferenzen tagen hinter verschlossenen Türen, Entscheidungen bleiben unbegründet, Einspruchsmöglichkeiten sind begrenzt.
Das widerspricht jedem demokratischen Grundverständnis. Transparenz ist kein Bonus, sondern Voraussetzung für Vertrauen, Fairness und Rechtsstaatlichkeit.
Demokratie endet nicht an der Klassenzimmertür. Wer Mitbestimmung ernst meint, muss Entscheidungen nachvollziehbar machen.

Kommentare