| Veranstaltung: | 95. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Antragsphase III – Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Magnus Erdmann, Jannes Hagemeier, Emma Söncksen (LSS, Stellv. LSS, SV-BBZ Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.01.2026, 22:17 |
A9: Kein Kopftuchverbot – Religionsfreiheit gilt auch in der Schule
Antragstext
Das Landesschüler*innenparlament stellt fest, dass schulische Kopftuchverbote
faktisch nahezu ausschließlich muslimische Mädchen betreffen und damit
diskriminierend wirken.
Verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit wird unter dem Vorwand
„staatlicher Neutralität“ eingeschränkt, obwohl Neutralität nicht die
Unsichtbarmachung religiöser Identität bedeutet, sondern gleiche Freiheit für
alle.
Daher fordert das Landesschülerinnenparlament ein ausdrückliches Verbot von
Kopftuchverboten für Schülerinnen.
Ein Staat, der jungen Menschen vorschreibt, wie sie ihren Glauben leben dürfen,
greift massiv in Persönlichkeitsrechte ein. Emanzipation lässt sich nicht
verordnen – erst recht nicht durch Zwangsentkleidung.
Begründung
Kopftuchverbote werden mit Neutralität begründet – treffen aber fast ausschließlich muslimische Mädchen. Das ist keine Neutralität, das ist selektive Kontrolle.
Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass Religion unsichtbar gemacht werden muss. Sie bedeutet, dass Menschen ihren Glauben frei leben dürfen – auch in der Schule. Ein Staat, der Mädchen vorschreibt, wie sie sich zu kleiden haben, handelt nicht emanzipatorisch, sondern paternalistisch.
Emanzipation lässt sich nicht erzwingen. Schon gar nicht durch Verbote.
Änderungsanträge
- Ä1 (Jannes Hagemeier (Stellv. LSS), Eingereicht)

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