Der staatliche Bildungsauftrag sieht eine sachliche, kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit Religionen und Weltanschauungen vor. Da der konfessionelle Religionsunterricht jedoch gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich an die Grundsätze der jeweiligen Religionsgemeinschaften gebunden ist, sind einer einseitigen staatlichen Reform der kirchlichen Lehrbefugnis (Vokation/Missio) enge rechtliche Grenzen gesetzt.
Um das Ziel einer modernen, pluralistischen und weltanschaulich neutralen Wertevermittlung für alle Schüler*innen rechtssicher zu erreichen, muss daher der Fokus zwingend auf den flächendeckenden Ausbau des bekenntnisfreien Ersatzunterrichts (Fach Philosophie/Ethik) gelegt werden.
Eine fundierte und vorurteilsfreie Vermittlung unterschiedlicher religiöser und nichtreligiöser Perspektiven gelingt dann, wenn die Vergabe von Unterrichtserlaubnissen ausschließlich und diskriminierungsfrei nach fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Qualifikation erfolgt. Eine gezielte Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Bewerber*innen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer Konfessionslosigkeit wird dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht gerecht und widerspricht dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG.
Besonders an den berufsbildenden Schulen leidet der Bereich Religion/Philosophie unter einem eklatanten Lehrkräftemangel, der im dualen System oft zu einem Totalausfall führt. Die Landesregierung muss daher durch eine gezielte Qualifizierungs- und Einstellungsoffensive sicherstellen, dass allen Schüler*innen – unabhängig von ihrer persönlichen Glaubensrichtung – eine gleichwertige, wissenschaftlich fundierte und demokratische Wertebildung ermöglicht wird.

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