| Veranstaltung: | 96. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Antragsphase III – Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | LSV-Vorstand (dort beschlossen am: 02.02.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 02.02.2026, 23:48 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
95A40: Religionsunterricht ohne Kirchenzwang
Antragstext
Das LSP möge beschließen,
Das zuständige Ministerium für Bildung wird aufgefordert, die Vorgaben zur
Erteilung von Religionsunterricht umfassend zu überprüfen und so anzupassen,
dass eine Mitgliedschaft in der evangelischen oder katholischen Kirche keine
zwingende Voraussetzung mehr für das Unterrichten des Faches Religion ist.
- Lehrkräfte mit einer einschlägigen fachwissenschaftlichen und
fachdidaktischen Qualifikation im Bereich Religionswissenschaft, Theologie
oder vergleichbarer Studiengänge sollen unabhängig von einer Kirchen- oder
Religionszugehörigkeit das Fach Religion unterrichten können.
- Die bisherige Praxis der religionsgemeinschaftlichen Beauftragung
(Vokation), wie sie etwa in den „Ergänzenden Anmerkungen zur
religionsgemeinschaftlichen Beauftragung von fachfremd Unterrichtenden im
Fach Evangelische Religion“ niedergelegt ist, wird grundlegend überprüft
und reformiert, sodass auch konfessionslose oder nicht konfessionell
gebundene Lehrkräfte eine Unterrichtserlaubnis erhalten können.
- Der Religionsunterricht soll in stärkerem Maße alle großen Weltreligionen
sowie weltanschauliche Überzeugungen und nichtreligiöse Positionen in
ausgewogener, pluralistischer und wissenschaftlich fundierter Weise
behandeln und damit dem staatlichen Bildungs- und Neutralitätsauftrag
gerecht werden.
- Bei künftigen Regelungen ist sicherzustellen, dass die Auswahl von
Lehrkräften vorrangig und verbindlich nach fachlicher Eignung,
pädagogischer Kompetenz und der Fähigkeit zur neutralen, reflektierten und
diskriminierungsfreien Darstellung verschiedener religiöser und
weltanschaulicher Positionen erfolgt.
- Das Ministerium wird gebeten zu prüfen, inwieweit insbesondere
konfessionslose Lehrkräfte zur Stärkung der weltanschaulichen Neutralität
des Religionsunterrichts beitragen können und auf dieser Grundlage
entsprechende Empfehlungen für die Einstellungs-, Beauftragungs- und
Fortbildungspraxis erarbeiten.
Begründung
Der staatliche Bildungsauftrag sieht einen Religionsunterricht vor, der Schülerinnen und Schülern eine sachliche, kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit Religionen und Weltanschauungen ermöglicht. Eine verpflichtende Kirchenmitgliedschaft für Religionslehrkräfte kann den Eindruck erwecken, dass bestimmte Glaubensrichtungen gegenüber anderen Positionen privilegiert werden, und läuft damit der geforderten weltanschaulichen Neutralität zuwider.
Lehrkräfte mit einer fundierten fachwissenschaftlichen Ausbildung im Bereich Religion, Theologie oder Religionswissenschaft sind in der Lage, unterschiedliche religiöse und nichtreligiöse Perspektiven wissenschaftlich, plural und reflektiert darzustellen. Personen ohne direkte Bindung an eine bestimmte Religionsgemeinschaft können hierbei in besonderer Weise zu einer ausgewogenen und vorurteilsfreien Vermittlung beitragen.
Eine Öffnung des Faches Religion für qualifizierte Lehrkräfte unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit stärkt demokratische Bildung, fördert Toleranz und unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, eigene reflektierte Haltungen zu entwickeln, ohne missioniert oder einseitig beeinflusst zu werden.

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