Herstellung von Rechtssicherheit und Verwendung korrekter staatsrechtlicher Begriffe. Ein „Prüfverfahren zur Einleitung“ existiert als formaler Akt im Grundgesetz nicht. Angesichts der Einstufung mehrerer Landesverbände der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz ist die Aufforderung zur Einreichung eines tatsächlichen Verbotsantrags durch die zuständigen Verfassungsorgane (Art. 21 Abs. 2 GG) der einzig rechtlich saubere Weg.
| Antrag: | Prüfverfahren gegen die AfD – Jetzt! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 21:19 |

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