Stärkung der basisdemokratischen Kontrollrechte der Schüler*innen. Die Erstellung von Schutzkonzepten ist an den Schulen bereits gesetzlich initiiert. Um Beschwerdemechanismen jedoch effektiv und nah an der Lebensrealität der Betroffenen zu gestalten, dürfen diese nicht rein hierarchisch von der Schulleitung verordnet werden. Eine zwingende Einbindung der SV vor Ort sichert das Vertrauen in diese Strukturen.
| Antrag: | Machtmissbrauch ist strukturell – Pflichtfortbildungen für Lehrkräfte |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 18:39 |

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