Sicherung der demokratischen Teilhabe von Auszubildenden. Schüler*innen im dualen System stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Eine bloße terminliche Rücksichtnahme der Schule reicht nicht aus, wenn Sitzungen in die betrieblichen Arbeitszeiten fallen. Es bedarf einer unmissverständlichen rechtlichen Absicherung, die klarstellt, dass die Gremienarbeit an BBS der gesetzlichen Freistellungspflicht des § 15 BBiG gleichgestellt ist.
Nutzung moderner, digitaler Partizipationsmöglichkeiten. Die physische Präsenzpflicht an einem festen Ort ist der Hauptgrund für das Scheitern von gemeinsamen Terminen. Durch eine rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung hybrider oder digitaler Sitzungsformate wird die Teilhabe von berufstätigen Eltern und im dualen System gebundenen Schüler*innen unkompliziert und zeitgemäß gesichert.

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