Zahlreiche chronobiologische und medizinische Studien belegen, dass Jugendliche in der Pubertät einen biologisch nach hinten verschobenen Schlafrhythmus besitzen. Ein zu früher Schulbeginn führt nachweislich zu chronischem Schlafmangel, welcher die Konzentrationsfähigkeit mindert, psychische Belastungen verstärkt und das allgemeine Wohlbefinden schmälert. Ein späterer Schulbeginn orientiert sich an wissenschaftlichen Fakten und stärkt die Chancengerechtigkeit sowie die Leistungsfähigkeit der Schüler*innen.
Gleichzeitig darf diese Reform nicht zu Lasten der beruflichen Bildung gehen. Auszubildende im dualen System sind fest in die Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten ihrer Ausbildungsbetriebe integriert. Ein flächendeckender Beginn um 9:00 Uhr würde an den BBS zu massiven Konflikten mit den Betrieben führen und den Unterricht bis weit in den späten Nachmittag hineinziehen, was insbesondere für Pendler unzumutbar ist.
Durch die gezielte Trennung zwischen allgemeinbildenden Schulen (Zielmarke 9:00 Uhr) und den berufsbildenden Schulen (Beibehaltung der schulinternen Flexibilität) wird der Antrag sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen der modernen Medizin als auch der arbeitsweltlichen Realität des dualen Systems gerecht.

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