| Veranstaltung: | 95. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Antragsphase III – Inhaltliche Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 22, Nein: 11, Enthaltungen: 4 |
| Beschluss durch: | LSP |
| Beschlossen am: | 10.02.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Gendergerechte Sprache ist Pflicht – Unsichtbarkeit ist Gewalt
Beschlusstext
Das Landesschüler*innenparlament fordert die verbindliche Einführung
gendergerechter Sprache in sämtlichen schulischen Kontexten, einschließlich
aller offiziellen Dokumente, Ordnungen, Formulare, Zeugnisse und
Veröffentlichungen.
Selbiges gilt für die gesetzlichen Vorgaben. Das Schulgesetz aber auch die
Verordnungen des Ministeriums werden in gendergerechte Sprache umgeschrieben.
Diese Forderung basiert auf gesicherten sprachwissenschaftlichen Erkenntnissen,
wonach Sprache Wahrnehmung, Rollenbilder und soziale Realität prägt. Zahlreiche
Studien belegen, dass das generische Maskulinum andere Geschlechter systematisch
unsichtbar macht und stereotype Vorstellungen verstärkt.
Schulen haben den Auftrag, Gleichberechtigung nicht nur zu lehren, sondern zu
leben. Wer sich weigert. Schüler*innen sprachlich sichtbar zu machen,
entscheidet sich aktiv gegen Inklusion. Die Ablehnung gendergerechter Sprache
ist kein sachlicher Einwand, sondern ein politisches Statement zugunsten
bestehender Machtverhältnisse.
Gleichberechtigung ist keine Meinungsfrage. Sie ist Bildungsauftrag.
