| Veranstaltung: | 95. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Antragsphase I - Leitantrag |
| Antragsteller*in: | LSV-Vorstand (dort beschlossen am: 25.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.01.2026, 21:25 |
LA1: Digitale Inkompetenz ist politisch gemacht
Antragstext
Das Landesschüler*innenparlament wolle beschließen:
Die Transformation in das digitale Zeitalter ist eine der größten
gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Insbesondere
Bildungseinrichtungen müssen bei diesem Schritt eine Vorbildfunktion einnehmen.
Sie müssen Kinder und Jugendliche befähigen, selbstbestimmt, kritisch und
kompetent in einer zunehmend durchgehend digitalisierten Welt zu handeln.
Schulen dürfen nicht beim bestehenden System bleiben und eine Verbotskultur
vorleben, sondern müssen den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen
Technologien ermöglichen und unterrichten. Digitalisierung als
Querschnittsaufgabe ist in allen Bereichen des schulischen Lebens zu verstehen,
ist dabei das übergeordnete Ziel. Die Chancen, die sich aus der künstlichen
Intelligenz ergeben, müssen nutzbar gemacht werden.
Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte:
1. Digitalisierung als Leitlinie schulischer Entwicklung
Digitalisierung ist als bildungspolitische Grundsatzentscheidung zu sehen, nicht
nur als Frage der Ausstattung. Alle Bereiche der schulischen Bildung, von
Fachanforderungen bis zur Verwaltung, müssen digitalisiert werden. Dieser
digitalisierte "Lifestyle" muss vorgelebt und an die nächsten Generationen
weitergegeben werden.
Dafür fordern wir:
Die Fachanforderungen müssen systematisch überarbeitet werden, um
digitale, gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen angemessen
abzubilden.
"Informatik und Digitalisierung" wird als verpflichtendes Schulfach für
alle Jahrgangsstufen ab der 7. Klasse und für alle Bildungsgänge
eingeführt.
Digitalisierung wird als Querschnittsaufgabe anerkannt und in allen
Fächern und schulischen Prozessen berücksichtigt.
Der Umgang mit Digitalisierung muss kritisch und regelmäßig evaluiert
werden. Hierzu ist eine Einholung und Beachtung von diverser Perspektiven
wie der Schüler*innenvertretungen, der Lehrerschaft, der
Elternvertretungen, der Schulleitungen und der Expert*innen auf dem Gebiet
unbedingt notwendig.
2. Verantwortungsbewusster Umgang mit Mobilen Endgeräten
Die Handynutzung auf Verbote zu reduzieren, ist zurückzunehmen. Die Schulen
sollen statt einem generellen Handyverbot eigene pädagogisch fundierte Konzepte
entwickeln, die einen sinnvollen Umgang mit mobilen Endgeräten ermöglichen. Die
verantwortungsvolle Nutzung digitaler Geräte und Technologien wird als
wesentlicher Bestandteil des Begriffes Medienkompetenz verstanden.
Dafür fordern wir:
Der Begriff Medienkompetenz rückt mehr in den Fokus der weiteren
schulischen Ausgestaltung und Entwicklung.
Das Handyverbot wird kritisch evaluiert und zurückgenommen. Anstelle
sollen alternative Konzepte, mit Fokus auf Medienkompetenz, entwickelt
werden. Pauschale Verbote verurteilen wir als pädagogisch nicht wertvoll.
Bei der Entwicklung eigener Konzepte sollten Schulen kurzfristig das
Konzept “Bring your own device” (BYOD) berücksichtigen. Langfristig
sollten alle Schüler*innen mit eigenen, von der Schule gestellten Geräten
ausgestattet werden.
Langfristig soll bei jeglichen schulischen Konzepten die
Lernmittelfreiheit für alle Schüler*innen sichergestellt werden.
Der schulische Verwaltungsapparat soll vereinheitlicht und digitalisiert
werden. Dazu gehört die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien,
Stundenplänen, Entschuldigungen und Mitteilungen. Diese sollen über eine
öffentlich gestellte Online-Plattform organisiert werden.
3. Künstliche Intelligenz im Bildungswesen
Prägend für die aktuelle Entwicklung der Arbeits- und Lernprozesse sind die KI-
Technologien. Die Schulen müssen hier ihrem Bildungsauftrag gerecht werden,
indem sie ein grundlegendes und kritisches Verständnis für diese Technologien
vermitteln. Das Schulsystem sollte mit der Zeit gehen und KI-Technologie als
Querschnittsaufgabe denken, sowohl für das schulische, als auch für das
alltägliche Leben und die Arbeitswelt.
Dafür fordern wir:
Grundlagenwissen wie zu der Funktionsweise, dem Energieverbrauch und
Einsatzbereichen von KI, wird in die Fachanforderungen des Informatik- und
Digitalisierungsunterrichtes geschrieben.
Prompting-Aufgaben werden in schulische Lern- und Prüfungsformate
integriert. Dabei wird der Fokus auf den praktischen Kompetenzzuwachs der
Schüler*innen gelegt.
Bildung im Bereich der KI-Technologie wird als Querschnittsaufgabe
verstanden und findet zur Überarbeitung der Fachanforderungen Gehör.
Verpflichtende, kostenfreie Fortbildungen für Lehrkräfte werden
durchgeführt, um einen sicheren, reflektierten und didaktisch sinnvollen
Einsatz von KI im Unterricht zu gewährleisten.
Es werden digitale Prüfungsformate geschaffen, die sowohl herkömmliche
Aufgaben, als auch Prompting-Aufgaben beinhalten.
4. Nachhaltigkeit und Energieverbrauch
Eine Wandlung der Gesellschaft hin zu einer digitalisierten Welt kommt nicht
ohne ökologische Herausforderungen und Konsequenzen. Die Schüler*innen müssen
diesbezüglich im Unterricht sensibilisiert werden, um den Energieverbrauch zu
verstehen und ressourcenschonend mit digitalen Medien umgehen zu können.
Dafür fordern wir:
Die systematische Aufklärung von Schüler*innen über den Energieverbrauch
und die ökologischen Folgen digitaler Technologien, insbesondere von
Prompting-Formulierungen.
Die Entwicklung von schulischen Konzepten zur ressourcenschonenden Nutzung
digitaler Geräte und Dienstleistungen.
Die verbindliche Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der
Anschaffung von Hard- und Software sowie digitalen Dienstleistungen.
5. Technische und organisatorische Infrastruktur
Digitale Bildung basiert auf einer verlässlichen Infrastruktur. Dazu gehört
nicht nur eine moderne Ausstattung, sondern auch funktionierende digitale und
verlässliche Verwaltungsprozesse.
Dafür fordern wir:
An allen Schulen muss eine moderne technische Grundausstattung
bereitgestellt werden. Diese umfasst stabile Netzwerke, digitale Tafeln
und Endgeräte.
Organisatorische Abläufe wie Krankmeldungen, Entschuldigungen,
Stundenpläne und die interne Kommunikation sollen umfassend digitalisiert
und datenschutzkonform werden.
Eine zentrale, digitale und anonymisierte Meldestelle für Schüler*innen
soll eingerichtet werden, die nach den Grundsätzen des
Gewaltschutzprogrammes arbeitet.
6. Digitale Kompetenzen und wissenschaftliches Arbeiten
Die "beste" technische Ausstattung führt nicht automatisch zum Erfolg. Dafür
benötigt es auch entsprechendes methodisches Wissen. Schüler*innen müssen im
Umgang mit digitalen Werkzeugen - von Office-Programmen, über KI-Tools bis zu
diversen Kreativprogrammen - und dem wissenschaftlichen Arbeiten systematisch
geschult werden, um Chancengleichheit zu ermöglichen.
Dafür fordern wir:
Die verbindliche Vermittlung von grundlegendem Wissen im Umgang mit
verschiedenen Office-Programmen, den Standards des wissenschaftlichen
Arbeitens etc.
Dafür müssen einheitliche Standards für digitale Quellenarbeit eingeführt
werden. Das Erlernen dieser muss als Querschnittsaufgabe sowie in den
Fachanforderungen des Informatik- und Digitalisierungsunterrichtes
verankert werden.
Klassische Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens sollen mit dem
reflektierten Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen ergänzt werden.
7. Lehrerfortbildungen
Eine digitale Transformation kann nur dann gelingen, wenn die Lehrkräfte
entsprechend qualifiziert sind und werden. Die Fortbildungen müssen praxisnah
sein, mit konkreten Unterrichtsbeispielen und einem Fokus auf den didaktischen
Einsatz von KI.
Dafür fordern wir:
Regelmäßige verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich der
Digitalisierung, Medienpädagogik und KI müssen eingeführt werden.
Um im Wandel der sich rasch ändernden digitalen Tools nicht unter zugehen,
müssen praxisorientierte, freiwillige Schulungen etabliert werden. Dazu
gehören auch "Best-Practice" Beispiele für die Unterrichtsgestaltung.
Multiplikatorenprogramme müssen eingerichtet werden, um es den Lehrkräften
zu ermöglichen, ihr Fachwissen als Expert*innen innerhalb der Schule
weiterzugeben. Beispielsweise zur Evaluation von Fachanforderungen sollte
das Ministerium solche Expert*innen als Beratung hinzuziehen.
Begründung
Die Schule des 21. Jahrhunderts steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Gesellschaft, die Arbeitswelt und die Wissenschaft werden in enormen Maßen von der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz geprägt. Bildungseinrichtungen dürfen sich nicht mehr auf die alt klassischen Konzepte verlassen. Es braucht neue Konzepte und Ideen. Es braucht Konzepte der Zukunft.
Kinder und Jugendliche wachsen in dieser digitalen Welt auf, sind einer Informationsflut ausgesetzt, die stetig wächst und in neue Richtungen weiter fließt. Die Medienvielfalt und die neuen Technologien entwickeln sich rasant weiter und werden vielfältiger und bestimmen immer mehr den Alltag von allen Menschen. Besonders betroffen sind die Schüler*innen und die Schule muss diese Realität anerkennen. Die Schule muss die Schüler*innen dazu befähigen, dieser Entwicklung kritisch zu begegnen, diese aktiv und sinnbringend zu verwenden und verantwortungsvoll zu nutzen. Das ist der zugrunde liegende Bildungsauftrag der Schule.
Die bisherigen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung reichen bei weitem nicht aus, dafür reicht ein kurzer Blick in die Schulen. In den letzten Jahren wurden digitale Endgeräte angeschafft, und es wurden auch erste digitale Plattformen und Systeme etabliert, doch die Flächendeckung ist nicht gegeben und die Umsetzung bleibt fragmentarisch, uneinheitlich und ist begleitet von unzureichender Infrastruktur. Die Lehrpläne bilden die neuen gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen kaum bis gar nicht ab. Lehrkräfte, die den Schritt der Digitalisierung mitgehen wollen, werden oft auf Eigeninitiative vertröstet. Hinzu kommt auch, dass die Debatte um die Handynutzung an Schulen, in einem Verbotsdebakel versinkt. Verbote sind im höchsten Maße unpädagogisch und fördern keinen verantwortungsvollen Gebrauch der Medien und helfen den Schüler*innen nicht den Medienkonsum zu verstehen. Medien, Digitalisierung, KI und Informationen hören nicht in der Schule auf, sie gehen auch im Alltag weiter. Die Schule muss hier zum Schutze der Schüler*innen pädagogisch agieren.
Die zentrale Herausforderung der heutigen Zeit besteht darin, zu verstehen, dass Digitalisierung kein Zusatz, sondern als Querschnittsaufgabe zu begreifen ist. Digitalisierung umfasst organisatorische Abläufe, die Verwaltung und die Kommunikationsstruktur innerhalb der Schule, ist aber auch im Alltags- und Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Ein eigenständiges, verpflichtendes Fach Informatik und Digitalisierung dient den Schüler*innen aus mehrfacher Perspektive. Zum einen wird den Schüler*innen eine Chance gegeben, im Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu fallen und sichert die Bildungsgerechtigkeit. Zum anderen ermöglicht dieses Fach das Erlernen eines gesunden Umganges mit Medien, Technologien und KI. Dafür ist es notwendig, die Querschnittsaufgabe Digitalisierung auch fachübergreifend in den Fachanforderungen zu verankern. Zum Schutze der mentalen und körperlichen Gesundheit der Schüler*innen ist ein reflektiertes und kritisches Verständnis von Chancen und Risiken notwendig.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle von KI. Sie prägt jetzt schon etliche Lebensbereiche, mit stark steigender Tendenz. Egal ob in der Arbeitswelt oder im gesellschaftlichen Diskurs, KI ist allgegenwärtig. Schüler*innen müssen wir auf dieses Leben, auf diese Realität vorbereitet werden. Das ist der Auftrag der Schule. Dafür muss den Schüler*innen Wissen vermittelt werden, wie KI funktioniert, welche ökologischen Folgen KI und Rechenzentren haben, welche ethischen Fragen KI hervorruft für den Verbleib im Arbeitsmarkt und auch wie eine konkrete, sinnvolle Anwendung im Unterricht und dem realen Leben erfolgen kann. Dabei wird die Fähigkeit und das Verständnis zum Prompting - also das gezielte Formulieren von Aufgabenstellung an eine KI - zur Schlüsselkompetenz. Den Rahmen und den Grundbaustein müssen die Schulen legen, sowohl für die praktischen Fertigkeiten, als auch für die kritische Reflexionsfähigkeit fürs spätere Arbeitsleben.
Digitalisierung und insbesondere KI darf nicht als Selbstzweck verstanden und unbedacht genutzt werden. Die Nutzung muss und ist eng mit Nachhaltigkeit verzahnt. Der enorme Energieverbrauch, der durch die digitalen Technologien entsteht, erfordert, dass Schulen eine Vorbildfunktion übernehmen. Dafür dienen Aufklärung, ressourcenorientierte Nutzungskonzepte und die Erläuterung der ökologischen Risiken und Herausforderungen als Trittsteine. Die Schulen müssen zudem eine Infrastruktur schaffen, in denen Schüler*innen die Möglichkeit gegeben wird, dieses Wissen zu erlernen und die Alltagsbedeutung zu verstehen.
Wie so vieles in der Schule hängt die Umsetzung und das erfolgreiche Lernen zu großen Teilen von den Lehrkräften ab. Lehrkräfte tragen die Verantwortung, durch ihre tägliche Performanz, den Schüler*innen den Umgang mit den digitalen Technologien sinnvoll und didaktisch fundiert näher bringen. Da keine Person, auch keine Lehrkraft, alles wissen kann, sind Fortbildungen notwendig. Um sicherzugehen, dass alle Schüler*innen auch über die aktuellen Entwicklungen unterrichtet werden können, ist eine Verpflichtung notwendig. Dies dient dem Sinne der Wettbewerbsgerechtigkeit. Diese Fortbildungen sind zwar auch theoretisch wichtig um das Grundverständnis bei den Lehrkräften zu schaffen, aber Bedarfen hauptsächlich der konkreten und praxisnahen Umsetzung um auch einen nachhaltigen Effekt bei den Schüler*innen zu erzielen. Im nachhaltigen Verstehen und Umsetzen, liegt der wahre Kompetenzzuwachs der Schüler*innen, den die Schule stets anstreben sollte.
Auch die größte Motivation kommt an ihre Grenzen, wenn die technischen und organisatorischen Grundvoraussetzungen nicht ausreichend gegeben sind und in diesen Bereichen mitgezogen wird. Damit es nicht, wie leider so oft im Bildungssystem, an maroder Infrastruktur und überholten Systemen scheitert, muss eine verlässliche digitale Verwaltung sowie sichere Plattformen für Kommunikation und Unterricht verpflichtend geschaffen werden. Aufbauend auf diese Systeme ist eine digitale und anonymisierte Meldestelle für Schüler*innen essenziell, um die Probleme und Ungerechtigkeit im Bildungssystem aufzudecken und angehen zu können. Nur so wird eine Wertschätzende, moderne und transparente Schulkultur ermöglicht in der die Bildung der Schüler*innen im Mittelpunkt steht.
Dieser Antrag verfolgt das Ziel, Schulen zukunftsfähig zu machen und den Lernort wieder attraktiver zu machen. In einer Zeit der Verbote und immer höheren Ausfallquoten, Krankheitsfällen und Fehlstunden ist es allerhöchste Zeit den Schritt in die Zukunft mitzugehen. Die Schule muss zu einem Ort werden den Jugendlichen mit ihrer Lebensrealität verbinden können und in dem sie sich wiederfinden. Es wird bewusst der Fokus auf Befähigung, nachhaltiges Lernen, Kompetenzentwicklung und kritische Reflexion gelegt. Digitalisierung und KI sind keine rein technischen Werkzeuge, sie prägen das Leben der gesamten Gesellschaft. Und die Gesellschaft beginnt bei der nächsten Generation. Diese sitzt in den Schulen. Wenn Sie als mündige Bürger in die Gesellschaft entlassen werden sollen, muss die Schule sich revolutionieren. Wenn Schulen dies nicht tun, ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren sie, dass junge Menschen unvorbereitet in eine Welt gehen, die so schnelllebig und verwirrend ist, dass sie untergehen. Das können und dürfen wir nicht zulassen.
In diesem Antrag stehen Konzepte, Vorschläge und Wünsche. Alles für eine Zukunft in den Schulen, für die neue Generation, für die Schüler*innen. Für eine technologische, moderne und offene Schule, die pädagogisch handelt und die Verantwortung übernimmt, Nachhaltigkeit unterrichtet und Theorie verbindet mit den aktuellen Themen der Gesellschaft.
