| Veranstaltung: | 97. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Antragsphase I - Leitantrag |
| Antragsteller*in: | LSV-Vorstand (LSV BS SH) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 03.11.2026, 14:53 |
Jung. Laut. Mitbestimmend. – Mehr demokratische Beteiligung von Schüler*innen berufsbildender Schulen
Antragstext
Demokratie darf nicht am Schultor enden. Schüler*innen berufsbildender Schulen
müssen Entscheidungen, die ihren Schulalltag, ihre Ausbildung und ihre
Lebensbedingungen betreffen, aktiv mitgestalten können. Unterschiedliche
Bildungsgänge, Blockunterricht und die Verbindung von Schule und Betrieb
erschweren jedoch häufig eine kontinuierliche Interessenvertretung.
Mitbestimmung braucht deshalb verbindliche Rechte, ausreichend Zeit und
tatsächlichen Einfluss.
Das Landesschüler*innenparlament fordert das Land Schleswig-Holstein auf:
1. Mitbestimmung an berufsbildenden Schulen stärken
§ 99 Schulgesetz Schleswig-Holstein so weiterzuentwickeln, dass
Schüler*innenvertretungen an berufsbildenden Schulen eigene Initiativen in
schulische Gremien einbringen und eine begründete Rückmeldung zu ihren
Vorschlägen erhalten können.
Für Schüler*innenvertretungen an berufsbildenden Schulen einen jährlich
verfügbaren Etat einzuführen, über dessen Verwendung die Schüler*innen
selbst entscheiden.
Die Arbeit der Schüler*innenvertretungen durch geeignete Räume,
Fortbildungen und verlässliche organisatorische Unterstützung zu
ermöglichen.
Beteiligungsangebote so zu organisieren, dass Schüler*innen aller
Bildungsgänge, insbesondere im Block- und Teilzeitunterricht, daran
teilnehmen können. Dazu gehören digitale und hybride Sitzungen.
2. Freistellung für Schüler*innenvertretungsarbeit ausweiten
§ 84 Abs.10 SchulG SH um einen Anspruch auf monatliche Freistellung für
die gewählten Landesschüler*innensprecher*in und seine/ihre
Stellvertretungen sowie die Kreisschüler*innensprecherinnen und seine/ihre
Stellvertretungen zu ergänzen: 10 Stunden im Monat für die
Landesschüler*innensprecher*in; 6 für seine/ihre Stellvertretungen sowie 8
Stunden im Monat für die Kreisschüler*innensprecher*in und 4 für
seine/ihre Stellvertretungen.
Diese Freistellung muss auch für Schüler*innen gewährleistet sein, die
sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden. Das Land soll die dafür
notwendigen rechtlichen Regelungen schaffen und mit den zuständigen
Stellen sicherstellen, dass die Teilnahme an
Schüler*innenvertretungsarbeit nicht zu Nachteilen im
Ausbildungsverhältnis führt.
Die Freistellung soll für Sitzungen, Vor- und Nachbereitung, Gespräche mit
Schüler*innenvertretungen sowie die notwendige Koordination und Umsetzung
der Arbeit genutzt werden können.
3. Kommunale Mitbestimmung junger Menschen
verbindlich stärken
§ 47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein verpflichtet
Kommunen bereits dazu, Kinder und Jugendliche bei Vorhaben,
die ihre Interessen berühren, angemessen zu beteiligen. Das
Gesetz schreibt jedoch keine einheitlichen Verfahren vor.
Deshalb fordern wir:
Landesweite Mindeststandards für die Umsetzung von §
47f GO SH, die frühzeitige und ernsthafte Beteiligung
sicherstellen.
Dauerhafte Beteiligungsstrukturen wie Jugendbeiräte,
Jugendparlamente und regelmäßige Jugendversammlungen
sowie ergänzende projektbezogene und digitale
Beteiligungsangebote.
Nachvollziehbare Rückmeldungen: Kommunen sollen
dokumentieren, wie junge Menschen beteiligt wurden,
welche Vorschläge sie eingebracht haben und wie diese
in die Entscheidung eingeflossen sind.
Ausreichende Ressourcen: Das Land soll Kommunen durch
Beratung, Qualifizierung und Fördermittel beim Aufbau
und Erhalt wirksamer Beteiligungsangebote unterstützen.
Zugang für alle jungen Menschen: Beteiligungsangebote
müssen unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen und
insbesondere auch Auszubildende, Schüler*innen aller
Schulen und junge Menschen in stationären Einrichtungen
erreichen.
Das Land soll Kommunen dabei unterstützen, dafür feste Verfahren
einzurichten, beispielsweise Jugendversammlungen, Jugendbeiräte und
kommunale Jugendhaushalte, bei denen Jugendliche selbst über einen
festgelegten Teil der Mittel für Projekte und Angebote entscheiden.
Schulen und Kommunen sollen gemeinsame Beteiligungsprojekte ermöglichen.
Schüler*innen sollen aktuelle kommunalpolitische Fragen – etwa Nahverkehr,
Jugendräume oder Stadtentwicklung – bearbeiten und ihre Vorschläge direkt
in kommunale Gremien einbringen können und eine Rückmeldung bekommen.
Eine niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeit zu schaffen, an die sich
junge Menschen wenden können, wenn die Beteiligung nach § 47f GO SH nicht
oder nicht angemessen umgesetzt wird.
4. Beteiligung auf Landesebene absichern
Die Landesschüler*innenvertretungen bei bildungspolitischen Vorhaben
frühzeitig einzubeziehen und ihre Stellungnahmen nachvollziehbar zu
beantworten.
Die Schaffung einer/eines Landesbeauftragten für Kinder- und
Jugendbeteiligung, zu der eine Servicestelle für Kinder- und
Jugendbeteiligung, die der Umsetzung und vor allem Unterstützung der
Kinder- und Jugendlichen dient, sowie des Landesjugendbeirats, welcher die
Interessen der Kinder- und Jugendlichen, angegliedert an den/die
Landesbeauftragte/n, gegenüber der Landespolitik vertritt.
Die Umsetzung der Beteiligungsrechte an Schulen und in Kommunen regelmäßig
unter Beteiligung junger Menschen zu überprüfen und die Ergebnisse
öffentlich zu machen.
Demokratie muss praktisch erfahrbar sein. Schüler*innen müssen ihre
Interessenvertretung unabhängig von Bildungsgang, Unterrichtsmodell oder
Ausbildungsverhältnis ausüben können. Dafür braucht es konkrete Rechte,
verlässliche Freistellung und echte Entscheidungsmöglichkeiten.
Begründung
erfolgt mündlich
