Konkretisierung der Transparenzforderung. Die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte in der drittelparitätischen Schulkonferenz (§ 62 SchulG SH) können von den Schüler*innen nur dann effektiv genutzt werden, wenn der Informationsfluss im Vorfeld funktioniert. Eine verbindliche, digitale Veröffentlichung von Tagesordnungen und Ergebnisprotokollen sichert die Transparenz für die gesamte Schülerschaft, ohne neue, bürokratische Parallelstrukturen aufzubauen.
| Antrag: | Transparenz ist demokratische Mindestanforderung – schulische Entscheidungen offenlegen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 18:45 |

Kommentare