Vermeidung von rechtlichen und organisatorischen Blockaden durch den eklatanten Fachkräftemangel. Da Schulen und das Gesundheitssystem derzeit nicht flächendeckend in der Lage sind, Ad-hoc-Therapieplätze oder lückenlose sozialarbeiterische Begleitungen zu garantieren, würde eine starre Verpflichtung die rechtliche Handlungsfähigkeit der Schulen lahmlegen. Die Formulierung muss auf eine Zielvorgabe zur schnellstmöglichen Bereitstellung abgeändert werden.
Ergänzung zu Ä1

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