Zur Wahrung der Verfassungskonformität. Ein pauschales Verbot öffentlicher oder medialer Rankings kollidiert direkt mit der Presse- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Der einzige rechtlich zulässige und wirksame Hebel des Landes liegt in einer restriktiven Vergabepraxis von schulspezifischen Leistungsdaten durch das Ministerium selbst, um der Entstehung verzerrter Ranglisten die Datengrundlage zu entziehen.
| Antrag: | Schulrankings verbieten – Bildung ist kein Markt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 18:31 |

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