Das Landesschüler*innenparlament (LSP) ist das höchste beschließende und demokratische Organ der Landesschüler*innenvertretung. Eine Stabsstelle, die weitreichende strategische und operative Kompetenzen für eine mehrjährige Kampagne erhält, benötigt eine direkte demokratische Legitimation durch die gewählten Delegierten. Eine reine Ernennung durch den Vorstand schränkt die parlamentarischen Kontrollrechte des LSP ein. Dies widerspricht den grundlegenden demokratischen Prinzipien parlamentarischer Körperschaften (abgeleitet aus Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird – ein Prinzip, das analog auf die parlamentarische Struktur der gesetzlichen Schülervertretungen anzuwenden ist).
| Leitantrag: | Kein Schweigen mehr: Jetzt kämpfen wir für die Zukunft der beruflichen Bildung – Landtagswahl 2027! |
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| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 17:25 |
