Verhinderung sozialer Selektion im Prüfungsraum. Die Freigabe digitaler Hilfsmittel in Klausuren darf nicht dazu führen, dass der Prüfungserfolg von der privaten Hardware oder dem privaten Mobilfunkvertrag der Schüler*innen abhängt. Bevor solche Formate rechtlich verordnet werden, muss die technische Chancengleichheit flächendeckend garantiert sein.
| Antrag: | Klausuren, die aufs echte Leben vorbereiten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 20:51 |

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