Zur Wahrung der rechtlichen Machbarkeit und des Schutzes von Auszubildenden. Da Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen stark auf die Kammerprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgerichtet sind, führt ein isolierter Landesvorstoß zu einer gefährlichen Diskrepanz zwischen Schulalltag und realer Prüfungssituation. Eine Modernisierung der Hilfsmittelregelung kann nur im Konsens mit den Kammern und auf Verordnungsebene geschehen.
| Antrag: | Klausuren, die aufs echte Leben vorbereiten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 20:50 |

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