| Veranstaltung: | 96. Landesschüler*innenparlament |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Antragsphase I - Leitantrag |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Ungültig: 0 |
| Beschluss durch: | 96. Landesschüler*innenparlament der BS in SH |
| Beschlossen am: | 22.05.2026 |
| Antragshistorie: | Version 3 |
Kein Schweigen mehr: Jetzt kämpfen wir für die Zukunft der beruflichen Bildung – Landtagswahl 2027!
Beschlusstext
Es wird eine landesweite Kampagne zur Landtagswahl 2027 mit dem Ziel, die
Interessen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der berufsbildenden
Schulen sichtbar, wirksam und nachhaltig im politischen Raum zu platzieren,
initiiert.
Zur Umsetzung dieser Kampagne wird ein zentrales Kernteam eingesetzt. Dieses
Kernteam arbeitet operativ und strategisch an der Konzeption, Koordination und
Durchführung der Kampagne.
Hierfür wird eine Stabsstelle „Landtagswahl 2027“ eingerichtet. Diese ist dem
Landesvorstand beratend zugeordnet und unterstützt diesen in allen
kampagnenbezogenen Fragestellungen.
Die Stabsstelle setzt sich wie folgt zusammen:
einer*m Stabsstellenleiter*in,
einer*m stellvertretenden Stabsstellenleiter*in,
sowie weiteren Mitgliedern des Kernteams, wobei das Kernteam insgesamt
eine Anzahl von maximal 7 Personen nicht überschreiten darf.
Die Mitglieder der Stabsstelle werden durch den LSV-Vorstand berufen. Die
Stabsstellenleitung berichtet dem LSV-Vorstand ständig und legt, neben einem
Bericht auf jeder Sitzung, dem Landesschüler*innenparlament mindestens monatlich
einen Bericht über die Arbeit der Stabsstelle vor.
Die Stabsstelle, einschließlich seiner Mitglieder, und die Kampagne, werden auf
dem LSP nach den Landtagswahlen 2027 und nach Vorlage eines Abschlussberichtes
aufgelöst.
Die Aufgaben der Stabsstelle umfassen insbesondere:
Entwicklung eines strategischen Kampagnenplans zur Landtagswahl 2027,
Ausformulierung zentraler bildungspolitischer Forderungen, Interessen und
Wünsche der berufsbildenden Schulen,
Planung und Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen (z. B.
Veranstaltungen, Social-Media-Kampagnen, Dialogformate),
Aufbau und Pflege von Kontakten zu politischen Akteur*innen, Parteien und
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die auf dem Boden der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen,
frühzeitige Einflussnahme auf Programmprozesse der Parteien,
Mobilisierung und Einbindung der Schüler*innenschaft der berufsbildenden
Schulen.
Das 96. Landesschüler*innenparlament wird damit beauftragt, inhaltliche
Schwerpunkte für die Kampagne zu erarbeiten und inhaltlich auszuarbeiten.
Die Einrichtung der Stabsstelle und die Durchführung der landesweiten Kampagne
stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der finanziellen Machbarkeit im Rahmen
des Haushaltsplanes der LSV BS SH.
