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            <title>96. Landesschüler*innenparlament: Änderungsanträge</title>
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                <title>96. Landesschüler*innenparlament: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä1 zu WA4: Verbesserung der schulischen Infrastruktur</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/motion/56529/amendment/64483</link>
                        <author>Jannes Hagemeier</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23382_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3:</h4><div><p>Das <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Landesschülerparlament</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landesschüler*innenparlament</ins> fordert die Verbesserung der schulischen Infrastruktur sowie eine Modernisierung des Schulalltags, um bessere </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 7 bis 9:</h4><div><p>1. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">WLAN</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Internet</ins></p><p>Das <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">WLAN</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Internet</ins> soll an allen Schulgebäude stabil, schnell und für alle schulisch genutzten Geräte zugänglich sein.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 11 bis 12 einfügen:</h4><div><p>Die Toiletten sollen modernisiert, regelmäßig gereinigt und dauerhaft funktionsfähig gehalten werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Zudem sollen genderneutrale Toiletten geschaffen werden.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 14 bis 15 einfügen:</h4><div><p>Es sollen zusätzliche Lern-, Arbeits- und Ruheräume für Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden mit Sofas bzw. gemütliche Sitzplätze.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Diese sollen barrierfrei gestaltet sein.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 18 einfügen:</h4><div><p>In den Schulgebäuden sollen frei zugängliche Wasserspender installiert werden bzw<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins> sauberes Wasser<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> zum trinken bereitgestellt sein</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 20 bis 21 einfügen:</h4><div><p>Die Klassenräume sollen mit moderner digitaler Unterrichtstechnik ausgestattet werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Das Umfasst unter anderem die Ausstatung mit Activpanels. Aber auch die benutzung digitale Abstimmungs- und Unterrichts und</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 23 bis 24:</h4><div><p>Die Lüftungssysteme und die Luftqualität in Klassenräumen sollen verbessert <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und für alle Klassenräume angeschafftwerden</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 27 einfügen:</h4><div><p>Im Schulgebäude und auf dem Schulhof sollen mehr Sitzmöglichkeiten geschaffen werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Außerdem sollen die Schulhöfe Barrierefrei gestaltet werden. Im Zuge dessen müssen die Schulhöfe saniert und ausgebessert werden.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 34 bis 35 einfügen:</h4><div><p>Die Bus- und Bahnverbindungen zur Schule sollen verbessert und zuverlässiger gestaltet werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Zudem soll dieser Barrierefrei gestaltet werden.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 40 bis 41 einfügen:</h4><div><p>Es sollen mehr Veranstaltungs- und Gemeinschaftsflächen für AGs, Projekte und Schulveranstaltungen geschaffen werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Barrierefreiheit gilt es zu wahren.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 45 bis 46 einfügen:</h4><div><p>Umsetzungsplan zu entwickeln und besonders dringende Maßnahmen zuerst umzusetzen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Für die Finanzierung wird die Landesregierung aufgefordert, die Finanzierung sicherzustellen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>errolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 May 2026 14:55:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A3: Schulbeginn neu denken: Später starten, besser lernen</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/Schulbeginn-neu-denken-Spater-starten-besser-lernen-54697/64482</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/Schulbeginn-neu-denken-Spater-starten-besser-lernen-54697/64482</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 9:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium werden aufgefordert, den regulären Schulbeginn an weiterführenden Schulen grundsätzlich auf 9:00 Uhr festzulegen.</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium aufzufordern, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Flexibilisierung des Schulbeginns wie folgt anzupassen:</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 1: Zielkorridor für den Schulbeginn</strong></p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>An den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein soll der reguläre Unterrichtsbeginn grundsätzlich auf einen gesundheits- und schlafrhythmusfreundlichen Zeitpunkt (Zielmarke: 9:00 Uhr) verlegt werden.</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 2: Sonderregelung für Berufsbildende Schulen (BBS-Schutz)</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Abweichungen von diesem Zeitpunkt sollen weiterhin möglich sein, müssen jedoch pädagogisch oder organisatorisch begründet werden.</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>Berufsbildende Schulen – insbesondere im Bereich des dualen Systems (Teilzeit-Berufsschule) – werden von dieser Grundsatzregelung ausgenommen. Aufgrund der engen Verzahnung mit den betrieblichen Arbeitszeiten der Ausbildungsbetriebe sowie den gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) verbleibt die Festlegung des Unterrichtsbeginns hier in der autonomen Entscheidungskompetenz der jeweiligen Schulkonferenz vor Ort.</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 3: Begründungspflicht bei Abweichungen</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ziel jeder Schule soll sein, den Schulalltag stärker an wissenschaftlichen Erkenntnissen über den Schlafrhythmus von Kindern und Jugendlichen auszurichten und dadurch Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden zu fördern.</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>Abweichungen von der Zielmarke (9:00 Uhr) an allgemeinbildenden Schulen bleiben weiterhin zulässig, sofern sie durch die Schulkonferenz pädagogisch sinnvoll oder organisatorisch (insbesondere durch unüberwindbare Kapazitätsgrenzen des lokalen ÖPNV-Schülerverkehrs) zwingend begründet werden.</p></blockquote></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zahlreiche chronobiologische und medizinische Studien belegen, dass Jugendliche in der Pubertät einen biologisch nach hinten verschobenen Schlafrhythmus besitzen. Ein zu früher Schulbeginn führt nachweislich zu chronischem Schlafmangel, welcher die Konzentrationsfähigkeit mindert, psychische Belastungen verstärkt und das allgemeine Wohlbefinden schmälert. Ein späterer Schulbeginn orientiert sich an wissenschaftlichen Fakten und stärkt die Chancengerechtigkeit sowie die Leistungsfähigkeit der Schüler*innen.</p>
<p>Gleichzeitig darf diese Reform nicht zu Lasten der beruflichen Bildung gehen. Auszubildende im dualen System sind fest in die Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten ihrer Ausbildungsbetriebe integriert. Ein flächendeckender Beginn um 9:00 Uhr würde an den BBS zu massiven Konflikten mit den Betrieben führen und den Unterricht bis weit in den späten Nachmittag hineinziehen, was insbesondere für Pendler unzumutbar ist.</p>
<p>Durch die gezielte Trennung zwischen allgemeinbildenden Schulen (Zielmarke 9:00 Uhr) und den berufsbildenden Schulen (Beibehaltung der schulinternen Flexibilität) wird der Antrag sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen der modernen Medizin als auch der arbeitsweltlichen Realität des dualen Systems gerecht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:54:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Verantwortungsvoll lehren: Menschenbild und Machtbewusstsein im Fokus</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/Verantwortungsvoll-lehren-Menschenbild-und-Machtbewusstsein-im-Fokus-43383/64481</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/Verantwortungsvoll-lehren-Menschenbild-und-Machtbewusstsein-im-Fokus-43383/64481</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 18:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium werden aufgefordert, sicherzustellen, dass alle im Lehrdienst tätigen Personen über grundlegende Kenntnisse des humanistischen Menschenbildes sowie zentraler psychologischer und pädagogischer Theorien verfügen.</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium aufzufordern, das humanistische Menschenbild sowie zentrale psychologische und pädagogische Theorien als verbindliche Fundamente in der Lehrkräftebildung wie folgt zu verankern:</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 1: Verankerung in der regulären Ausbildung</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hierzu sollen entsprechende Inhalte verbindlich in die Lehrkräfteausbildung, den Vorbereitungsdienst sowie in regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote integriert werden.</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>Die universitäre Lehrkräfteausbildung (1. Phase) und der Vorbereitungsdienst (2. Phase) sind curricular so anzupassen, dass der Erwerb von tiefgehenden Kompetenzen in humanistischer Pädagogik und psychologischer Beziehungsarbeit ein verbindliches Prüfungs- und Qualitätskriterium darstellt.</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 2: Verbindliche Nachqualifizierung für Quer- und Seiteneinsteiger (BBS-Schutz)</strong></p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>Für Lehrkräfte, die über den Quer- oder Seiteneinstieg in den Schuldienst treten – insbesondere an den berufsbildenden Schulen –, sind diese psychologischen und pädagogischen Grundlagen als verpflichtende Kernmodule in die berufsbegleitende Nachqualifizierung und Einführungsschulungen zu integrieren.</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 3: Konkreter Inhaltspfad</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Dies umfasst insbesondere:</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>Die Ausbildungsinhalte müssen wissenschaftlich fundiert und praxisnah vermittelt werden. Dies umfasst als verbindliche Mindeststandards:</p></blockquote><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Grundlegendes Verständnis des humanistischen Menschenbildes</li></ul><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ul><li><p>Ein tiefes Verständnis des humanistischen Menschenbildes (Fokus auf Würde, Potenzialentfaltung und Autonomie),</p></li></ul></blockquote><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Zentrale psychologische Modelle wie
<ul><li value="1">die Konsistenztheorie (Grawe)</li><li value="2">das Salutogenese-Modell (Antonovsky)</li><li value="3">Das Variablenkonzept (Flossdorf)</li></ul></li></ul><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ul><li><p>Zentrale psychologische Modelle wie die <strong>Konsistenztheorie</strong> nach Grawe (Grundbedürfnisse wie Bindung und Selbstwertschutz),</p></li></ul></blockquote><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ul><li><p>Das <strong>Salutogenese-Modell</strong> nach Antonovsky (Fokus auf Kohärenzgefühl und psychische Gesundheit),</p></li></ul></blockquote><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Konzepte zu Beziehung und Identitätsentwicklung (z. B. Buber)</li></ul><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ul><li><p>Konzepte der systemischen Pädagogik sowie Modelle zur Beziehungs- und Identitätsentwicklung (z. B. nach Buber),</p></li></ul></blockquote><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Reflexion von Machtverhältnissen im schulischen Kontext</li></ul><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ul><li><p>Die kritische Reflexion von strukturellen Machtverhältnissen und Abhängigkeiten im schulischen Kontext.</p></li></ul></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 4: Fortbildung und Schulentwicklung</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ziel ist es, die pädagogische Qualität zu stärken und einen respektvollen, entwicklungsfördernden Umgang zwischen Lehrkräften und Schüler*innen zu fördern.</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) wird beauftragt, entsprechende schulergebnisorientierte Fortbildungen bereitzustellen. Die Schulen werden verpflichtet, diese Inhalte im Rahmen von schulinternen Studientagen (SchiLf) regelmäßig zu reflektieren, um das Bewusstsein für Machtmissbrauch präventiv zu schärfen.</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium werden aufgefordert, sicherzustellen, dass alle im Lehrdienst tätigen Personen über grundlegende Kenntnisse des humanistischen Menschenbildes sowie zentraler psychologischer und pädagogischer Theorien verfügen.</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Schule darf im Jahr 2026 kein reiner Ort der starren Wissensvermittlung sein, sondern muss als gesunder Raum für soziale Interaktion und persönliche Entwicklung verstanden werden. Da Lehrkräfte gegenüber Schüler*innen in einem strukturellen und gesetzlichen Machtverhältnis stehen, ist ein tiefes Bewusstsein über diese Rolle unabdingbar, um Grenzüberschreitungen und psychologischem Fehlverhalten wirksam vorzubeugen.</p>
<p>Modelle wie Grawes Konsistenztheorie oder Antonovskys Salutogenese bieten Lehrkräften das notwendige wissenschaftliche Handwerkszeug, um Schüler*innen in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und Konflikte konstruktiv zu lösen.</p>
<p>Besonders an den berufsbildenden Schulen, an denen ein extrem hoher Anteil an Quer- und Seiteneinsteiger*innen ohne klassisches Pädagogikstudium unterrichtet, ist eine verbindliche, nachgelagerte Qualifizierung in diesen Bereichen existenziell. Nur durch die systematische Schulung aller im Lehrdienst tätigen Personen – unabhängig von ihrem Ausbildungsweg – garantieren wir langfristig ein diskriminierungsfreies, entwicklungsförderndes Schulklima und eine hohe pädagogische Beziehungsqualität.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:49:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Wenn der Kopf Hilfe ruft: Schule mit Herz und Haltung</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/motion/56474/amendment/64480</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/motion/56474/amendment/64480</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 16:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das Landesschüler*innenparlament wolle beschließen,</p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><p>Das Landesschüler*innenparlament wolle beschließen, die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium aufzufordern, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung von &quot;Mental Health First Aid&quot; (MHFA) an Schulen wie folgt zu schaffen:</p></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 1: Verankerung in der Lehrkräftebildung (Neu-Einstellungen)</strong></p><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium werden aufgefordert, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Lehrkräfte verpflichtend eine Fortbildung in &quot;Mental Health First Aid&quot; (MHFA) absolvieren.</li></ol><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ol start="1"><li><p>Die Fortbildung in &quot;Mental Health First Aid&quot; (MHFA) wird als verbindlicher Bestandteil in die universitäre Lehrkräftebildung (1. Phase) sowie in den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat (2. Phase) integriert.</p></li></ol></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 2: Kontingentregelung für Bestandsschulen (Schutz vor Unterrichtsausfall)</strong></p><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ol start="2"><li><p>Für bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte wird ein verpflichtendes Mindestkontingent an Ersthelfer*innen für psychische Gesundheit pro Schulstandort etabliert. Die Festlegung der Quote erfolgt analog zu den gesetzlichen Vorgaben für betriebliche Ersthelfer, um eine flächendeckende Krisenkompetenz an allen Schulen zu gewährleisten, ohne den regulären Unterrichtsbetrieb durch massenhafte synchrone Fortbildungsausfälle zu gefährden.</p></li></ol></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 3: Kernziele der Qualifizierung</strong></p><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2">Diese Fortbildung soll ergänzend zur bereits bestehenden Erste-Hilfe-Ausbildung etabliert werden. Dabei sollen Lehrkräfte befähigt werden, psychische Krisen bei Schüler*innen frühzeitig zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und professionelle Unterstützungsstrukturen einzubeziehen.</li></ol><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ol start="3"><li><p>Die Fortbildungsmaßnahme erfolgt ergänzend zur klassischen Erste-Hilfe-Ausbildung. Sie befähigt die Lehrkräfte dazu, psychische Krisen bei Schüler*innen frühzeitig zu erkennen, in Akutsituationen angemessen und deeskalierend zu reagieren sowie eine sichere Brücke zu professionellen Unterstützungsstrukturen zu schlagen.</p></li></ol></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 4: Auffrischung und Wissenschaftlichkeit</strong></p><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3">Die Erstqualifizierung soll verpflichtend erfolgen. Darüber hinaus soll eine regelmäßige Auffrischung der Inhalte in angemessenen Intervallen vorgesehen werden. Dabei gilt es stets den aktuellen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisstand zu berücksichtigen.</li></ol><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ol start="4"><li><p>Nach der verpflichtenden Erstqualifizierung ist eine regelmäßige Auffrischung der MHFA-Inhalte in angemessenen Intervallen vorzusehen. Die Lehrgangsinhalte sind dabei fortlaufend an den aktuellen medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.</p></li></ol></blockquote><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Abschnitt 5: Finanzierung</strong></p><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4">Die Finanzierung der Fortbildungsmaßnahme soll durch das Land sichergestellt werden.</li></ol><blockquote class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><ol start="5"><li><p>Die vollständige Finanzierung der Fortbildungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Schulungsmaterialien werden durch das Land Schleswig-Holstein sichergestellt.</p></li></ol></blockquote></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die psychische Gesundheit der Schüler*innen stellt eine wachsende Herausforderung des Alltags dar. Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass psychische Belastungen bei jungen Menschen gravierend zunehmen. Besonders im schulischen Rahmen wird dies sichtbar, da Schüler*innen einen Großteil ihrer Zeit in den Schulen verbringen.</p>
<p>Lehrkräfte nehmen im Schulalltag eine zentrale Rolle als Bezugspersonen ein und sind häufig die ersten, die Veränderungen im Verhalten oder mögliche Krisensituationen wahrnehmen. Aufgrund dieser großen Verantwortung bedarf es eines qualifizierten Umgangs mit psychischen Belastungssituationen, der gewährleistet werden muss. Dies dient auch dem Selbstschutz der Lehrkräfte.</p>
<p>Während die Erste-Hilfe-Ausbildung bereits verpflichtend etabliert ist, um bei körperlichen Notfällen handlungsfähig zu sein, fehlt eine vergleichbare systematische Qualifizierung im Bereich der psychischen Gesundheit. Die Einführung einer MHFA-Fortbildung schließt diese Lücke und stärkt die Handlungssicherheit von Lehrkräften im schulischen Alltag. Ziel ist es, die frühzeitige Erkennung psychischer Krisen zu verbessern, angemessene Erstreaktionen zu ermöglichen und eine sichere Weiterleitung an professionelle Hilfesysteme zu gewährleisten. Eine Lehrkraft kann und darf hierbei jedoch niemals die professionelle Arbeit von Schulpsycholog*innen und Schulsozialarbeiter*innen ersetzen, deren flächendeckender Ausbau parallel dazu uneingeschränkt weiter vorangetrieben werden muss.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:46:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A44: Enteignet die Milliardäre – Reichtum ist kein Menschenrecht</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/enteignet-die-milliardare-reichtum-ist-kein-menschenrecht-65419/64479</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/enteignet-die-milliardare-reichtum-ist-kein-menschenrecht-65419/64479</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wir</ins> erkennen an, dass es keinen ersichtlichen Grund gibt<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> eine</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, ein</ins> Vermögen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">über<br></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">über </ins>Millionenbeträge zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">haben</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">besitzen</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 18:</h4><div><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><p>Eine Anpassung des Steuersystems, dahingehend, dass bei mehr zu versteuerndem Einkommen mehr nachsteuerliches Einkommen übrig bleibt. Dabei soll die Erhöhung des nachsteuerlichen Einkommens bei Erhöhung des vorsteuerlichen Einkommens exponentiell abnehmen.</p></li></ol><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Eine Reform des Einkommensteuertarifs zur Stärkung der Steuerprogression, bei der untere und mittlere Einkommen spürbar entlastet werden, während Spitzenverdiener durch einen angepassten Spitzensteuersatz einen gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.</p></li></ol><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><p>Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Höhe von fünf Prozent jährlich auf private Millionenvermögen.</p></li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Integration von Kapitalerträgen in die progressive Einkommensteuer (Abschaffung der pauschalen Abgeltungsteuer), sodass Gewinne aus Aktien und Vermögensanlagen genauso gerecht besteuert werden wie Arbeitseinkommen.</p></li></ol><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3"><p>Die Überarbeitung der Erbschaftssteuer, in Form einer Besteuerung von Beträgen bis 10 Millionen € von 50% und 80% für alles darüber liegende. Die vererbende Person hat dabei einen frei zuweisbaren Gesamtfreibetrag von 750.000 €.</p></li></ol><ol class="inserted" start="3" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Höhe von ein bis zwei Prozent jährlich auf private Millionenvermögen.</p></li></ol><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><p>Eine erhebliche Senkung der Freibeträge für Schenkungen.</p></li></ol><ol class="inserted" start="4" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Überarbeitung der Erbschaftssteuer, in Form einer Besteuerung von Beträgen bis 10 Millionen € von 50% und 80% für alles darüber liegende; hierbei sind verbindliche, verfassungskonforme Verschonungsregeln für produktives Betriebsvermögen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) vorzusehen, sofern der Betrieb fortgeführt und die Arbeits- sowie Ausbildungsplätze nachweislich erhalten bleiben. Die vererbende Person hat dabei einen frei zuweisbaren Gesamtfreibetrag von 750.000 €.</p></li></ol><ol class="deleted" start="5" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="5"><p>Kapitalerträge werden als ihr Gegenwert besteuert und Punkt 1 findet entsprechend Anwendung.</p></li></ol><ol class="inserted" start="5" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Eine erhebliche Senkung der Freibeträge für Schenkungen.</p></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine gerechte Steuerpolitik ist das Fundament eines funktionierenden Sozialstaates. Die Schere zwischen Arm und Reich hat sich in den letzten Jahrzehnten drastisch geweitet, weshalb starke Schultern einen größeren Beitrag leisten müssen als schwache. Die vorgeschlagene Reform führt die Besteuerung von Kapital und Arbeit wieder zusammen und sorgt durch eine moderate Vermögenssteuer (1–2 %) unter strikter Einhaltung des verfassungsrechtlichen Erdrosselungsverbots (<strong>Art. 14 GG</strong>) für eine faire Beteiligung extremer Reichtümer.</p>
<p>Gleichzeitig schützt dieser Antrag die Säulen unserer Wirtschaft und Ausbildung: Kleine und mittelständische Familienbetriebe im Handwerk und der Industrie werden bei der Erbschaftssteuer wirksam geschützt, solange sie Arbeits- und Ausbildungsplätze garantieren. Damit sichern wir die wirtschaftliche Existenz der Betriebe und damit die Zukunft der Auszubildenden an den berufsbildenden Schulen Schleswig-Holsteins, während gleichzeitig leistungsloses, reines Privatvermögen oberhalb hoher Freibeträge gesellschaftlich gerecht umverteilt wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:43:16 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A43: Zeitgemäßer Sexualkundeunterricht – weil gute sexuelle Bildung zählt!</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/zeitgemasser-sexualkundeunterricht-weil-gute-sexuelle-bildung-zahlt-21171/64478</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/zeitgemasser-sexualkundeunterricht-weil-gute-sexuelle-bildung-zahlt-21171/64478</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 5:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Landesregierung und </del>das für Bildung zuständige Ministerium <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wird</ins> aufgefordert, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die Richtlinien zur Sexualerziehung sowie </ins>die Fachanforderungen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">für den Sexualkundeunterricht</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der relevanten Fächer (insbesondere Wirtschaft/Politik an berufsbildenden Schulen) umfassend</ins> zu überarbeiten<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und als verbindliches, fächerübergreifendes Bildungsziel zu verankern</ins>. Dabei sollen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht nur</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mitunter</ins> folgende Inhalte verbindlich in den Unterricht integriert werden:</p></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 8 einfügen:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Aufklärung über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die Rechte von Auszubildenden gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Prävention von sexueller Belästigung, Sexismus und Grenzüberschreitungen im schulischen Raum sowie die Aufklärung über schulfinterne Beschwerdestellen und Hilfsangebote,</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine zeitgemäße schulische Aufklärung muss die gesellschaftliche Realität des Jahres 2026 widerspiegeln. Themen wie geschlechtliche Vielfalt, sexuelle Orientierungen und die kritische Reflexion medizinischer Verhütungsmethoden sind für die Identitätsentwicklung junger Menschen von zentraler Bedeutung.</p>
<p>Da an berufsbildenden Schulen (BBS) im dualen System kein isolierter Biologie- oder Sexualkundeunterricht existiert, müssen diese Inhalte zwingend als fächerübergreifendes Bildungsziel verankert und in gesellschaftswissenschaftliche Kernfächer wie Wirtschaft/Politik (WiPo) integriert werden, um alle Schüler*innen zu erreichen.</p>
<p>Ein moderner Unterricht muss zudem aktiven Schutz vor Grenzüberschreitungen bieten. Für Schüler*innen im Vollzeitbereich ist die gezielte Prävention von Sexismus und sexueller Belästigung im digitalen und physischen Raum Schule inklusive der Aufklärung über schulinterne Hilfssysteme unerlässlich.</p>
<p>Für Auszubildende, die im dualen System in betriebliche Hierarchien eingebunden sind, erweitert sich diese Notwendigkeit um die Arbeitswelt. Schulen müssen ihrer Schutzfunktion nachkommen und die rechtlichen Abwehr-, Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrechte nach dem <strong>Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)</strong> verbindlich vermitteln, um Jugendliche vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:37:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A41: Feste Einstellungsschlüssel für einen besseren „Lebensraum Schule“</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/feste-einstellungsschlussel-fur-einen-besseren-lebensraum-schule-46973/64477</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/feste-einstellungsschlussel-fur-einen-besseren-lebensraum-schule-46973/64477</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 6:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Es wird ein</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">das für Bildung zuständige Ministerium sowie die kommunalen Schulträger werden aufgefordert, durch eine gemeinsame Finanzierungsoffensive sicherzustellen, dassein</ins> neuer Punkt 7.14 in das GSP mit folgendem Wortlaut eingefügt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> wird</ins>:</p><p>“<strong>Mehr Schulsozialarbeiter*innen und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schulpsycholog*innen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schulpsycholog*innen"</ins></strong></p><p>Wir fordern, dass die Sch<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">l</ins>üssel zur Einstellung von Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen auf mindestens 1:150 und 1:1000 Schüler*innen gesetzt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">werden. Hierbei ist an berufsbildenden Schulen die absolute Kopfzahl aller angemeldeten Schüler*innen (inklusive der Teilzeit-Bildungsgänge im dualen System) als verbindliche Berechnungsgrundlage heranzuziehen, um dem spezifischen sozialpädagogischen Bedarf in der beruflichen Bildung gerecht zu </ins>werden.“</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Sicherung der politischen Adressierung. Da die Schulpsychologie in den Zuständigkeitsbereich des Landes fällt, die Schulsozialarbeit jedoch maßgeblich durch die kommunalen Schulträger getragen und finanziert wird, müssen beide Ebenen im Grundsatzprogramm explizit benannt und in die Pflicht genommen werden.</p>
<p>Schutz der berufsbildenden Schulen vor struktureller Benachteiligung. Da an BBS durch das duale System eine hohe Fluktuation und eine enorme Gesamtschülerzahl (Kopfzahl) herrscht, neigen Schulträger bei reinen Vollzeitberechnungen dazu, den realen Bedarf an Schulsozialarbeit kleinzurechnen. Die Ergänzung stellt sicher, dass jede*r Auszubildende voll in den Betreuungsschlüssel einfließt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:32:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A40: Religionsunterricht ohne Kirchenzwang</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/religionsunterricht-ohne-kirchenzwang-2371/64476</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/religionsunterricht-ohne-kirchenzwang-2371/64476</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 30:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das zuständige Ministerium für Bildung wird aufgefordert, die Vorgaben zur Erteilung von Religionsunterricht umfassend zu überprüfen und so anzupassen, dass eine Mitgliedschaft in der evangelischen oder katholischen Kirche keine zwingende Voraussetzung mehr für das Unterrichten des Faches Religion ist.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">das für Bildung zuständige Ministerium aufzufordern, das Fach Philosophie/Ethik an allen Schulformen des Landes – insbesondere auch an den berufsbildenden Schulen – personell und stundenplanmäßig so zu stärken, dass es eine flächendeckende, gleichwertige und konfessionslose Alternative zum herkömmlichen Religionsunterricht darstellt. Zudem ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen bestehender verfassungsrechtlicher Spielräume (Art. 7 Abs. 3 GG) interreligiöse und pluralistische Lehrkonformitäten mit den Religionsgemeinschaften vereinbart werden können.</p><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Lehrkräfte mit einer einschlägigen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Qualifikation im Bereich Religionswissenschaft, Theologie oder vergleichbarer Studiengänge sollen unabhängig von einer Kirchen- oder Religionszugehörigkeit das Fach Religion unterrichten können.</li></ol><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2">Die bisherige Praxis der religionsgemeinschaftlichen Beauftragung (Vokation), wie sie etwa in den „Ergänzenden Anmerkungen zur religionsgemeinschaftlichen Beauftragung von fachfremd Unterrichtenden im Fach Evangelische Religion“ niedergelegt ist, wird grundlegend überprüft und reformiert, sodass auch konfessionslose oder nicht konfessionell gebundene Lehrkräfte eine Unterrichtserlaubnis erhalten können.</li></ol><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3">Der Religionsunterricht soll in stärkerem Maße alle großen Weltreligionen sowie weltanschauliche Überzeugungen und nichtreligiöse Positionen in ausgewogener, pluralistischer und wissenschaftlich fundierter Weise behandeln und damit dem staatlichen Bildungs- und Neutralitätsauftrag gerecht werden.</li></ol><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4">Bei künftigen Regelungen ist sicherzustellen, dass die Auswahl von Lehrkräften vorrangig und verbindlich nach fachlicher Eignung, pädagogischer Kompetenz und der Fähigkeit zur neutralen, reflektierten und diskriminierungsfreien Darstellung verschiedener religiöser und weltanschaulicher Positionen erfolgt.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bei künftigen Regelungen ist sicherzustellen, dass die Auswahl von Lehrkräften vorrangig und verbindlich nach fachlicher Eignung, pädagogischer Kompetenz und der Fähigkeit zur neutralen, reflektierten und diskriminierungsfreien Darstellung verschiedener religiöser und weltanschaulicher Positionen erfolgt, wobei an berufsbildenden Schulen vorrangig die flächendeckende Absicherung des werteorientierten Ersatzunterrichts (Philosophie) zur Bewältigung des akuten Lehrkräftemangels in diesem Fachbereich sichergestellt werden muss.</p><ol class="deleted" start="5" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="5">Das Ministerium wird gebeten zu prüfen, inwieweit insbesondere konfessionslose Lehrkräfte zur Stärkung der weltanschaulichen Neutralität des Religionsunterrichts beitragen können und auf dieser Grundlage entsprechende Empfehlungen für die Einstellungs-, Beauftragungs- und Fortbildungspraxis erarbeiten.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das Ministerium wird gebeten, Richtlinien zu erarbeiten, die sicherstellen, dass die Vergabe von Unterrichtserlaubnissen für wertorientierte Fächer ausschließlich und diskriminierungsfrei basierend auf der fachwissenschaftlichen Qualifikation erfolgt, ohne dass Bewerber*innen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Konfessionslosigkeit im Einstellungsverfahren bevorzugt oder benachteiligt werden.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der staatliche Bildungsauftrag sieht eine sachliche, kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit Religionen und Weltanschauungen vor. Da der konfessionelle Religionsunterricht jedoch gemäß <strong>Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes</strong> verfassungsrechtlich an die Grundsätze der jeweiligen Religionsgemeinschaften gebunden ist, sind einer einseitigen staatlichen Reform der kirchlichen Lehrbefugnis (Vokation/Missio) enge rechtliche Grenzen gesetzt.</p>
<p>Um das Ziel einer modernen, pluralistischen und weltanschaulich neutralen Wertevermittlung für alle Schüler*innen rechtssicher zu erreichen, muss daher der Fokus zwingend auf den flächendeckenden Ausbau des bekenntnisfreien Ersatzunterrichts (<strong>Fach Philosophie/Ethik</strong>) gelegt werden.</p>
<p>Eine fundierte und vorurteilsfreie Vermittlung unterschiedlicher religiöser und nichtreligiöser Perspektiven gelingt dann, wenn die Vergabe von Unterrichtserlaubnissen ausschließlich und diskriminierungsfrei nach fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Qualifikation erfolgt. Eine gezielte Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Bewerber*innen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer Konfessionslosigkeit wird dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht gerecht und widerspricht dem Diskriminierungsverbot des <strong>Art. 3 Abs. 3 GG</strong>.</p>
<p>Besonders an den berufsbildenden Schulen leidet der Bereich Religion/Philosophie unter einem eklatanten Lehrkräftemangel, der im dualen System oft zu einem Totalausfall führt. Die Landesregierung muss daher durch eine gezielte Qualifizierungs- und Einstellungsoffensive sicherstellen, dass allen Schüler*innen – unabhängig von ihrer persönlichen Glaubensrichtung – eine gleichwertige, wissenschaftlich fundierte und demokratische Wertebildung ermöglicht wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:28:05 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 95A39: Prüfverfahren gegen die AfD – Jetzt!</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/prufverfahren-gegen-die-afd-jetzt-63151/64475</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/prufverfahren-gegen-die-afd-jetzt-63151/64475</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 8:</h4><div><p>Bis zu einem Ergebnis des Prüfverfahrens, ist eine klare, eindeutige und konsequente politische Abgrenzung zur AfD zu leben. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Jegliche Zusammenarbeit mit der Afd ist auszuschließen, insbesondere bei parlamentarischen Abstimmungen,bei politischen Gesprächen, gemeinsamen Anträgen oder informellen Absprachen.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Jegliche aktive Zusammenarbeit mit der AfD zur Erzielung politischer Mehrheiten ist auszuschließen; dies betrifft insbesondere das Einbringen gemeinsamer Anträge, das Führen von Koalitions- und Sondierungsgesprächen sowie informelle Absprachen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Anpassung an die parlamentarische Realität und das freie Mandat (<strong>Art. 38 GG</strong>). Das passive Stimmverhalten bei Abstimmungen im Plenum lässt sich durch demokratische Fraktionen nicht steuern, da die AfD Anträgen der Mitte strategisch zustimmen kann. Der Fokus der Brandmauer muss daher präzise auf der Verweigerung <em>aktiver</em> Kooperation, Absprachen und gemeinsamer Initiativen liegen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:21:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A39: Prüfverfahren gegen die AfD – Jetzt!</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/prufverfahren-gegen-die-afd-jetzt-63151/64474</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/prufverfahren-gegen-die-afd-jetzt-63151/64474</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 4:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Landes- und Bundesregierung wird aufgefordert, ein Prüfverfahren zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sofort einzuleiten.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">die Bundesregierung sowie die schleswig-holsteinische Landesregierung – letztere über eine entsprechende Initiative im Bundesrat – werden aufgefordert, unverzüglich einen fundierten Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit (Parteiverbot) der Alternative für Deutschland (AfD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Herstellung von Rechtssicherheit und Verwendung korrekter staatsrechtlicher Begriffe. Ein „Prüfverfahren zur Einleitung“ existiert als formaler Akt im Grundgesetz nicht. Angesichts der Einstufung mehrerer Landesverbände der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz ist die Aufforderung zur Einreichung eines tatsächlichen Verbotsantrags durch die zuständigen Verfassungsorgane (<strong>Art. 21 Abs. 2 GG</strong>) der einzig rechtlich saubere Weg.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:19:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A37: Räumliche Freiheit für die SVen</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/raumliche-freiheit-fur-die-sven-19119/64473</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/raumliche-freiheit-fur-die-sven-19119/64473</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 7:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">das für Bildung zuständige Ministerium aufzufordern, § 72 SchulG SH dahingehend zu ergänzen, dass den Schüler*innenvertretungen ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene, dauerhafte räumliche Ausstattung inklusive einer digitalen Grundausstattung (wie Internetzugang und EDV-Hardware) zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingeräumt wird. Ergänzend wird das Ministerium aufgefordert, im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden darauf hinzuwirken, dass bei schulischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen feste SV-Räume standardmäßig eingeplant werden.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Landesregierung und das für Bildung zuständige Ministerium werden aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, welches den SVen einen festen SV-Raum zusichert und eine entsprechende Umsetzung sicherstellt. Dabei soll den SVen die Möglichkeit gegeben werden, diese Räume selbst und nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Zudem sollen diese Räume ausschließlich für die Nutzung durch die SVen vorgesehen sein.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dabei soll den SVen die Möglichkeit gegeben werden, diese Räume selbst und nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten, sofern dies im Einklang mit den geltenden Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen der Schulträger geschieht. Zudem soll die vorrangige Nutzung und die Schlüsselgewalt über diese Räume bei den SVen liegen, um einen geschützten Raum für die SV-Arbeit zu garantieren.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Anpassung an die realen rechtlichen und kommunalen Zuständigkeiten. Das Land hat keinen direkten Zugriff auf die Raumverteilung in den Schulgebäuden, da diese im Eigentum der kommunalen Schulträger stehen (<strong>§ 47 SchulG SH</strong>). Um die berechtigte Forderung nach festen SV-Räumen rechtssicher umzusetzen, muss das Recht auf einen Raum direkt im Schulgesetz verankert und die Schulträger über die Schulbaurichtlinien in die Pflicht genommen werden.</p>
<p>Erhöhung der Praxisnähe und Kompromissfähigkeit an Standorten mit akuter Raumnot. Eine absolute Exklusivnutzung im Sinne eines permanenten Leerstands ist angesichts der Raumsituation an vielen BBS schwer durchsetzbar. Durch die Koppelung an die <em>vorrangige Nutzung</em> und die <em>Schlüsselgewalt</em> bleibt der Raum fest in SV-Hand und vor Zweckentfremdung geschützt, erlaubt aber im Bedarfsfall pragmatische, schulfahrplanmäßige Absprachen vor Ort.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:16:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 95A32: Demokratische Schulgremien – nicht nur optional</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/demokratische-schulgremien-nicht-nur-optional-45731/64472</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/demokratische-schulgremien-nicht-nur-optional-45731/64472</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>beteiligten Parteien – insbesondere die Vertreter*innen der Schüler*innenschaft – die Möglichkeit zur Teilnahme haben.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Insbesondere für Schüler*innen an berufsbildenden Schulen im dualen System ist eine gesetzliche, verlässliche Freistellungsregelung durch die Ausbildungsbetriebe zu garantieren, damit die Ausübung des demokratischen Mandats nicht zu Konflikten im Betrieb führt.Um die Vereinbarkeit für alle Parteien zu maximieren, sind Schulkonferenzen auf Antrag der Schüler*innen- oder Elternvertretung verpflichtend in einem hybriden oder rein digitalen Format durchzuführen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Sicherung der demokratischen Teilhabe von Auszubildenden. Schüler*innen im dualen System stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Eine bloße terminliche Rücksichtnahme der Schule reicht nicht aus, wenn Sitzungen in die betrieblichen Arbeitszeiten fallen. Es bedarf einer unmissverständlichen rechtlichen Absicherung, die klarstellt, dass die Gremienarbeit an BBS der gesetzlichen Freistellungspflicht des <strong>§ 15 BBiG</strong> gleichgestellt ist.</p>
<p>Nutzung moderner, digitaler Partizipationsmöglichkeiten. Die physische Präsenzpflicht an einem festen Ort ist der Hauptgrund für das Scheitern von gemeinsamen Terminen. Durch eine rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung hybrider oder digitaler Sitzungsformate wird die Teilhabe von berufstätigen Eltern und im dualen System gebundenen Schüler*innen unkompliziert und zeitgemäß gesichert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:07:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A32: Demokratische Schulgremien – nicht nur optional</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/demokratische-schulgremien-nicht-nur-optional-45731/64471</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/demokratische-schulgremien-nicht-nur-optional-45731/64471</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 4:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die rechtliche Grundlage soll entsprechend angepasst werden, dass Schulkonferenzen (bzw. Pädagogische Konferenzen) verbindlich an mehreren Terminen im Schuljahr stattfinden sollen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">dass das für Bildung zuständige Ministerium aufgefordert wird, § 64 SchulG SH dahingehend zu ergänzen, dass die Termine der gesetzlich vorgeschriebenen Schulkonferenzen im Einvernehmen mit den gewählten Vertreter*innen der Schüler*innenschaft und der Elternschaft festzulegen sind.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Korrektur eines rechtlichen Irrtums. Die Pflicht zur Durchführung mehrerer Schulkonferenzen pro Schuljahr ist bereits in <strong>§ 64 Abs. 2 SchulG SH</strong> verbindlich verankert. Das strukturelle Problem in der Praxis ist die einseitige Terminierung durch die Schulleitungen, die oft die Arbeits- und Unterrichtszeiten der Schüler*innen ignoriert. Ein gesetzlich verankertes Einvernehmensgebot (Konsenspflicht) sichert die tatsächliche Teilhabe aller Gremienmitglieder.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 21:04:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 95A30: Weil Abhängigkeit nichts gutes ist</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/weil-abhangigkeit-nichts-gutes-ist-56783/64470</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/weil-abhangigkeit-nichts-gutes-ist-56783/64470</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">das</ins> für Bildung zuständige Ministerium wird aufgefordert, sicherzustellen, dass jede*r Schüler*in im Laufe seiner/ihrer Schullaufbahn mindestens einmal an einer </p></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 4 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zudem soll das Thema Suchtprävention im Unterricht behandelt werden. Das umfasst mitunter:</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">- Hilfsangebote und Hilfsadressen</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">- Wirtschaftliche Folgen und Auswirkungen des Drogenmarkts</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">- die Differenzierung zwischen stoffgebundenen Süchten (z. B. Alkohol, Nikotin, Cannabis, synthetische Substanzen) und stoffungebundenen Verhaltenssüchten (z. B. Glücksspiel, Mediensucht)<br><br>- die arbeits-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen (z. B. Verlust des Versicherungsschutzes der DGUV, fristlose Kündigung) von Substanzkonsum am Arbeitsplatz und im Fachpraxisunterricht</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">-sowie das kritische Nach- und Hinterfragen dieser Themen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Fachliche und medizinische Präzisierung des Antrags. Der Begriff „Drogen“ greift in der modernen Suchtprävention zu kurz. Um Jugendliche effektiv zu schützen, müssen moderne Phänomene wie E-Zigaretten/Vapes, Lachgas sowie die rasant wachsende Problematik von stoffungebundenen Süchten (wie problematisches Gaming oder Online-Glücksspiel/Sportwetten) verbindlich in die schulische Aufklärung einbezogen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 20:59:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 95A29: Klausuren, die aufs echte Leben vorbereiten</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/klausuren-die-aufs-echte-leben-vorbereiten-18717/64469</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/klausuren-die-aufs-echte-leben-vorbereiten-18717/64469</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 10 einfügen:</h4><div><ul><li value="1"><p>Künstliche Intelligenz.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung einer kostenfreien, funktionierenden digitalen Infrastruktur und schuleigener Endgeräte für alle Schüler*innen durch den Schulträger, um digitale Bildungsungerechtigkeit auszuschließen.</ins></p></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Verhinderung sozialer Selektion im Prüfungsraum. Die Freigabe digitaler Hilfsmittel in Klausuren darf nicht dazu führen, dass der Prüfungserfolg von der privaten Hardware oder dem privaten Mobilfunkvertrag der Schüler*innen abhängt. Bevor solche Formate rechtlich verordnet werden, muss die technische Chancengleichheit flächendeckend garantiert sein.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 20:51:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu 95A29: Klausuren, die aufs echte Leben vorbereiten</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/klausuren-die-aufs-echte-leben-vorbereiten-18717/64468</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/klausuren-die-aufs-echte-leben-vorbereiten-18717/64468</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 6:</h4><div><p>doch Klausuren im herkömmlichen Format zur Leistungsüberprüfung eingesetzt werden, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sollen Schüler*innen alle Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen, welche ihnen auch im späteren Arbeitsleben zur Erfüllung ähnlicher Aufgaben zur Verfügung stehen würden. Zu diesen Hilfsmitteln gehören nicht nur:</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wird das für Bildung zuständige Ministerium aufgefordert, sich auf Bundesebene in der Kultusministerkonferenz sowie im Dialog mit den Wirtschafts- und Handwerkskammern dafür einzusetzen, dass Prüfungsordnungen für Abschluss- und Klausurleistungen schrittweise an die digitale Arbeitsrealität angepasst werden, sofern dies mit dem Nachweis der eigenständigen beruflichen Handlungskompetenz vereinbar ist. Zu diesen im Rahmen moderner Prüfungsdesigns zugelassenen Hilfsmitteln gehören unter anderem:</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zur Wahrung der rechtlichen Machbarkeit und des Schutzes von Auszubildenden. Da Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen stark auf die Kammerprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgerichtet sind, führt ein isolierter Landesvorstoß zu einer gefährlichen Diskrepanz zwischen Schulalltag und realer Prüfungssituation. Eine Modernisierung der Hilfsmittelregelung kann nur im Konsens mit den Kammern und auf Verordnungsebene geschehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 20:50:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 95A28: Für eine Schule, die wirklich aufs Leben vorbereitet – Life-Skills als Unterrichtsfach</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/fur-eine-schule-die-wirklich-aufs-leben-vorbereitet-life-skills-als-51278/64467</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/fur-eine-schule-die-wirklich-aufs-leben-vorbereitet-life-skills-als-51278/64467</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 5:</h4><div><p>Das für Bildung zuständige Ministerium wird aufgefordert<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> ein neues Schulfach einzuführen, welches Schüler*innen in Vollzeitklassen nützliche Fähigkeiten für ihr späteres Leben beibringt.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, ein Konzept zur fächerübergreifenden Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten für alle Schüler*innen an berufsbildenden Schulen – sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeitklassen (duales System) – verbindlich einzuführen. Das Ministerium hat dafür zu sorgen, dass im Laufe des Schullebens jede*r Schüler*in Unterricht in diesen Kompetenzbereichen erhält.</ins> Dieses Schulfach soll sich nicht nur mit folgenden Themenbereichen befassen:</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Behebung eines inhärenten Logikfehlers und Herstellung von Klarheit. Der ergänzte Originaltext widerspricht sich selbst, indem er das Fach erst auf Vollzeitklassen beschränkt, im Folgesatz aber auf „jede*r Schüler*in“ ausweitet. Da an berufsbildenden Schulen die Teilzeitklassen im dualen System die Mehrheit stellen und diese im Alltag am dringendsten mit Steuern und Verträgen konfrontiert sind, müssen sie sauber und rechtssicher in den Text integriert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 20:42:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu 95A15: Bundesjugendspiele abschaffen – Sport darf nicht beschämen</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/bundesjugendspiele-abschaffen-sport-darf-nicht-beschamen-7085/64466</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/bundesjugendspiele-abschaffen-sport-darf-nicht-beschamen-7085/64466</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 7 bis 8:</h4><div><p>Daher fordert das Landesschüler*innenparlament <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die </del><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Abschaffung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur auf, sich auf Bundesebene in der Kultusministerkonferenz für eine grundlegende Reform</ins> der Bundesjugendspiele <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">in ihrer bisherigen Form</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einzusetzen, bei der die reine Leistungsfixierung zugunsten von Teamgeist, individueller Bewegungsfreude und inklusiven Sportkonzepten ersetzt wird</ins>.</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Anpassung an die realen politischen Zuständigkeiten. Da die Bundesjugendspiele ein bundesweites Format unter Federführung der KMK und des Bundesministeriums sind, ist eine isolierte Abschaffung durch das Land Schleswig-Holstein rechtlich nicht möglich. Der zielführende Weg ist eine Initiative des Landes zur Reform auf Bundesebene.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 18:58:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu 95A15: Bundesjugendspiele abschaffen – Sport darf nicht beschämen</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/bundesjugendspiele-abschaffen-sport-darf-nicht-beschamen-7085/64465</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/bundesjugendspiele-abschaffen-sport-darf-nicht-beschamen-7085/64465</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2 einfügen:</h4><div><p>Das Landesschüler*innenparlament stellt fest, dass die Bundesjugendspiele <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">im allgemeinbildenden Schulsystem </ins>in ihrer aktuellen Form leistungsfixiert, normierend und ausgrenzend wirken.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Präzisierung des Regelungsbereichs. Da die Bundesjugendspiele satzungsgemäß und laut KMK-Vorgaben ein Instrument der allgemeinbildenden Schulen (Klassen 1–10) sind und an berufsbildenden Schulen keine Anwendung finden, muss der Antrag diesen Kontext sauber abbilden, um die politische Glaubwürdigkeit der LSV BS SH zu wahren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 18:57:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu 95A14: Leistungsgruppen abschaffen – Selektion ist kein Förderkonzept</title>
                        <link>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/leistungsgruppen-abschaffen-selektion-ist-kein-forderkonzept-56525/64464</link>
                        <author>Janina Anderka (WLS Neumünster)</author>
                        <guid>https://lsvbs.antragsgruen.de/96lsp/leistungsgruppen-abschaffen-selektion-ist-kein-forderkonzept-56525/64464</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23275_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Daher fordert das Landesschüler*innenparlament die <strong>Abschaffung leistungsabhängiger Gruppierungen in ihrer bisherigen Form</strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und durch Konzepte der stärkenorientierten Binnendifferenzierung bei gleichzeitiger Senkung der Klassengrößen und Aufstockung des Lehrpersonals zu ersetzen</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Einbringen einer konstruktiven bildungspolitischen Alternative. Die bloße Abschaffung von Differenzierungsstrukturen führt ohne eine gleichzeitige Verbesserung der Rahmenbedingungen (kleinere Klassen, mehr Personal für binnendifferenzierten Unterricht) zu einer qualitativen Verschlechterung des Unterrichts und zu einer Mehrbelastung der Lehrkräfte.</p>
<p>Ergänzung Ä1</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 May 2026 18:51:54 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>