Zur Wahrung der Verfassungskonformität. Eine vollständige Abschaffung der Schulpflicht verstößt direkt gegen Artikel 11 Absatz 1 der Landesverfassung Schleswig-Holstein sowie gegen den staatlichen Erziehungsauftrag aus Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Um die politische Durchsetzbarkeit der Forderung gegenüber dem Ministerium und dem Landtag zu wahren, muss die Reform innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens durch eine Flexibilisierung des bestehenden Systems stattfinden.
| Antrag: | Anwesenheit erzwingen ist autoritär – Schulpflicht durch Bildungspflicht ersetzen |
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| Antragsteller*in: | Janina Anderka (WLS Neumünster) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 18:05 |

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