Das 92. LSP hat bereits am 12.03.2025 einem inhaltlichen Antrag zugestimmt, dass das Schulessen
in Schleswig-Holsteinischen Bildungzentren und berufsbildenden Schulen konstenlos für alle zur Verfügung gestellt werden soll. Somit wäre ein Antrag, in welchem nun "bezahlbares" Schulessen gefordert wird nicht mit den Grundsätzen der LSV-BS-SH vereinbar und sollte somit gemäß des Grundsatzprgrammes auch daran angeglichen werden.
Auch müssen die Minderheiten geschützt werden, welche durch potenzielle Einschränkungen oder aus anderen Gründen dann im Zweifelsfall nicht am Kantinen Angebot profitieren können.
Denken wir alle an ein inklusives und soziales Miteinander.