Veranstaltung: | 92. Landesschülerparlament |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Antragsphase II – Inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Berufsbildungszentrum Norderstedt (dort beschlossen am: 10.02.2025) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 10.02.2025, 14:19 |
A8: Mindest- / Grundvergütung Praktika
Antragstext
Das LSP möge beschließen: Das Grundsatzprogramm wie folgt zu ändern.
Der Punkt 10.7 wird ersatzlos entfernt.
Begründung
Eine Vergütung wird normalerweise in Relation zur Kompetenz gezahlt. Das Zahlen von einer Mindest- / Grundvergütung für Praktikanten steht also außer Frage. Das Praktikum dient vor allem der beruflichen Orientierung und kann sowohl in einer Übernahme als auch in einer Zusage für eine Berufsausbildung enden.
Der Praktikant selber erfüllt keine wertschöpfende Arbeiten welche in Relation zum Einarbeitungs- und Betreungsaufwand positiv gegenübergestellt werden können. Auch sollten die Praktikanten geschützt werden indem ein Praktikum weitgehend ohne Vergütung abläuft.
Außerdem wird das Interesse am inhaltlichen und nicht etwa an monetären Aspekten gefördert. Auch würde ein viel höherer Leistungsdruck bei den meist sehr jungen Praktikanten entstehen, würden diese für eine nicht mit einer Fachkraft vergleichbaren Arbeitsleistung dementsprechend entlohnt werden.
Schützen wir unsere Jugend und stellen wir Kompetenzen und das Kapital Wissen in den Fordergrund.