Veranstaltung: | 92. Landesschülerparlament |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Antragsphase II – Inhaltliche Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesschülerparlament der berufsbildenden Schulen |
Beschlossen am: | 12.03.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
A23: Entschuldigen von Schülern bei Streiks des ÖPNV
Beschlusstext
Das Landesschülerparlament möge beschließen.
Das LSV BS SH setzt sich dafür ein, dass Schüler*innen bei Fehlen, wegen Streiks
des ÖPNV, entschuldigt werden.
1. Dies soll für alle gelten, die aufgrund ihrer Entfernung zur Schule, den
Schulweg nicht ohne den ÖPNV zurücklegen können.
2. Falls es einer solchen Person, wegen Streiks des ÖPNV nicht möglich ist, am
Unterricht Teil zu nehmen, sollen diese verpassten Unterrichtseinheiten nicht
als unentschuldigte Fehlzeiten angerechnet werden.
3. Falls Klausuren oder Klausurersatzleistungen aufgrund von Streiks des ÖPNV
nicht wahrgenommen werden können, fordert der LSV, dass diese ebenso nicht als
unentschuldigte Fehlzeiten angerechnet werden und es für betroffene Personen
möglich ist, ohne Vorlage eines Attests, möglich ist, diese an einem gesonderten
Termin nachzuholen.
4. Falls mehrere Personen aufgrund von Streik nicht am Unterricht teilnehmen
können, soll es diesen ermöglicht werden, über digitale Plattformen, auch von
Zuhause aus, am Unterricht teilzunehmen.