Veranstaltung: | 92. Landesschülerparlament |
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Antragsteller*in: | Elias Görth, Magnus Erdmann, Aisha Badjie, Süeda-Nur Okurlar, Mina Engelmann, Leni Schwarze (SV RBZ Wirtschaft, SV Friedlich-List-Schule, SV RBZ am Schützenpark, SV BBZ Bad Segeberg, SV BBS Oldenburg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.03.2025, 19:15 |
DA1: Alternativanträge in die Geschäftsordnung
Antragstext
Das Landesschülerparlament möge beschließen,
die Geschäfts- und Wahlordnung des Landesschülerparlaments wie folgt zu ändern:
Der Geschäftsordnung wird ein § 8a mit dem Titel „Alternativantrag“ im folgenden
Wortlaut hinzugefügt:
„(1) Zu jedem Antrag auf der Tagesordnung können Anträge gestellt werden, die
dasselbe Thema wie der ursprüngliche Antrag betreffen und ihm eine Alternative
gegenüberstellen.
(2) Zu dem ursprünglichen Antrag und den Alternativanträgen findet eine
gemeinsame Beratung statt. Auf die Beratung folgt die gemeinsame Abstimmung, die
Delegierten können während dieser für den ursprünglichen Antrag oder einen der
Alternativanträge, mit „Nein“ oder mit „Enthaltung“ stimmen.
(3) Es ist derjenige Antrag oder Alternativantrag angenommen, auf den die
meisten abgegebenen Stimmen entfallen, sofern insgesamt wenigstens
fünfundzwanzig Prozent der Stimmen auf diesen Antrag oder Alternativantrag
entfallen sind. Alle Anträge sind abgelehnt, wenn die Zahl der „Nein“-Stimmen
die Zahl der für einen der Anträge abgegebenen Stimmen überwiegt.
(4) Alternativanträge zu Anträgen, die Änderungen der Satzung oder der
Geschäfts- und Wahlordnung beinhalten, sind unzulässig.
(5) Alternativanträge müssen bis zum Beginn der Sitzung dem LSV-Vorstand
schriftlich oder per Mail zugegangen sein. Dieser versendet entsprechende
Anträge umgehend an die Delegierten.“
Begründung
erfolgt mündlich